Hausordnung / Häufig gestellte Fragen

Damit Ihr Besuch so angenehm wie möglich wird, bitten wir Sie um die Beachtung dieser Hausordnung. Sie dient der Sicherheit von Personen und Exponaten bzw. hat rechtliche Gründe.

Vielen Dank!

Das sog. Brauhaus mit Museumsgarten und Museumsfeld und die sog. Klosterökonomie mit Museumshof, Vorgarten und Nebengebäuden

Unsere Kassenkräfte und Aufsichten helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Gleichzeitig müssen sie darauf achten, dass die folgenden Regeln eingehalten werden. Aus diesem Grund ist ihren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten. Werden Anweisungen nicht befolgt, muss der weitere Aufenthalt im gesamten Museumsbereich untersagt werden.

Wir zeigen Ihnen originale Exponate – diese sollen auch für die Zukunft unbeschädigt erhalten bleiben: Deshalb ist das Berühren nicht gestattet. Bitte achten Sie auch auf ausreichenden Abstand zu den Exponaten, betreten Sie nicht die Podeste und öffnen Sie auch keine Fenster! Dinge, die angefasst werden dürfen, sind eindeutig gekennzeichnet. Die entsprechend gekennzeichneten Rettungswege und Notausgänge sind freizuhalten. Für eine Pause zwischendurch benutzen Sie bitte ausschließlich die dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten und für Abfälle die Behälter am Museumseingang.

In allen Museumsgebäuden ist das Rauchen untersagt.

Wickelplätze finden Sie in der Damentoilette im Brauhaus und in der Behindertentoilette in der Klosterökonomie. Kinderwägen dürfen in die Ausstellungen mitgenommen werden.

Wir haben für Sie Stationen zum Mitmachen eingerichtet, die im Brauhaus mit einem „A“ gekennzeichnet und in der Klosterökonomie blau gehalten sind: Dort darf ausprobiert und experimentiert werden. Wir bitten die erwachsenen Begleitpersonen allerdings darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besucher genommen wird. Deshalb darf man im Museum nicht rennen, herumtoben, Verstecken spielen und Spielzeuge werfen.

Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und erwachsene Begleitpersonen sind für ein angemessenes Verhalten ihrer Kinder und Schulklassen verantwortlich.

Die Klosterökonomie und das Brauhaus (mit Ausnahme der Abteilung Kindheit) sind barrierefrei befahrbar. Behinderten-WCs finden Sie in der Klosterökonomie und in der öffentlichen Toilette an der Klostermauer beim Brauhaus.

Tiere dürfen, mit Ausnahme von Blindenhunde, nicht in die Museumsgebäude mitgenommen werden.

Bitte nehmen Sie keine größeren Taschen, Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke und nasse Kleidungsstücke mit in die Ausstellungen. Sie könnten damit versehentlich Objekte beschädigen, Nässe beeinträchtigt das Raumklima.

Diese stehen Ihnen während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Für Schulklassen und Gruppen gibt es im Brauhaus auch spezielle Taschencontainer. Die Schlüssel erhalten Sie bei unserem Kassenpersonal. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Essen und Trinken sind in den Museumsgebäuden nicht gestattet. Bitte nutzen Sie dafür die Tische im Museumshof vor der Klosterökonomie.

Ja, für den privaten Gebrauch, allerdings ohne Blitz. „Selfie-Sticks“ und Stative sind auch nicht erlaubt. Nicht gestattet ist das Hoch-laden von Aufnahmen in das Internet, wenn diese ein Kunstwerk oder ein Plakat abbilden, auch nicht das Vervielfältigen solcher Fotografien auf digitale Speichermedien. Warum? Sie würden damit die Nutzungsrechte verletzen, die beim Museum, bei den Urhebern oder bei den Leihgebern liegen. Für redaktionelle Aufnahmen erbitten wir um eine Anmeldung bei der Museumsverwaltung einige Tage vorher.

Für kommerzielle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung der Museumsleitung erforderlich.

Gefundene Gegenstände werden ca. ein Jahr von unserem Serviceteam verwahrt: Bitte fragen Sie an der Kasse nach. Anschließend werden die Gegenstände entsorgt.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.